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2. Februar 2007

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Rede: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeawahlgesetzes

Rede von Jutta RĂĽbke am 24. Januar 2007 (Plenum)


Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen!

Auf den ersten Blick ist inhaltlich nichts gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlrechts einzuwenden. Die Beratungen im Ausschuss werden zeigen, ob dieser Eindruck nicht täuscht.
Mit großem Erstaunen habe ich festgestellt, dass die Mehrheitsfraktionen bei diesem Gesetzentwurf ausnahmsweise eine gewisse Lernfähigkeit zeigen. Denn wie schwer ist es Ihnen vor einigen Monaten noch gefallen, bei der Änderung des Kommunalwahlrechts die Bestimmung, dass ein Wahlbewerber seit mindestens einem Jahr Deutscher sein muss, zu streichen! Sie haben lange Widerstand geleistet; geradezu hinschubsen mussten wir Sie. Aber nun geht es auch Ihnen leicht von der Hand, diese widersinnige Einschränkung auch beim Landeswahlrecht zu streichen. Dadurch bekommen alle neu eingebürgerten Deutschen die Chance, ohne Wartezeit für den Landtag zu kandidieren. Damit sind Bundes-, Landes- und Kommunalwahlrechtendlich gleich lautend.
Einige weitere Änderungen sollen zur Gleichstellung von allen drei Wahlrechten beitragen; dazu hat Frau Jahns Ausführungen gemacht. Andere Änderungen sind nötig, damit die bevorstehende Landtagswahl, aber auch die folgendenreibungslos durchgeführt werden. Eines hat meine Vorrednerin vergessen, sich nämlichherzlich bei Herrn Strelen und seinen Kollegen und Kolleginnen zu bedanken, die uns darauf aufmerksam gemacht haben, dass diese Gesetzesänderungen anzustreben sind.

Wir, die SPD-Fraktion, sind wie immer zu einer konstruktiven Mitarbeit bei diesem Gesetzentwurf bereit. Danke schön.


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