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Wertgutscheinverfahren I

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Rede von Jutta Rübke zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen "Wertgutscheinverfahren – Kosten sparen durch Freiwilligkeit"

Anrede,

die Diskussion um Wertgutscheine ist nicht neu. Bereits in den letzten Legislaturperioden wurde in diesem Haus mehrfach zu diesem Thema geredet.

Allerdings ändern sich die Zeiten: In der 13. Wahlperiode haben die Grünen der SPD-geführten Landesregierung ein „Tiefsitzendes Diskriminierungsbedürfnis“ vorgeworfen. In der 14. Wahlperiode war Niedersachsen offenbar ein „El Dorado für abzockende Wertgutscheinhersteller“. Und jetzt – in Zeiten knapper Kassen und bei einer CDU/FDP-geführten Landesregierung – wird ein Kostenargument in den Vordergrund gerückt.

Anrede,

Gemäß § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes werden die Leistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes durch Sachleistungen gedeckt. Der Regelfall zur Sicherstellung des Unterhalts ist mithin nach geltender Gesetzeslage also die Sachleistung. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können, anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen, Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden.

Darüber hinaus erhalten alle Leistungsberechtigten, also auch neben den Wertgutscheinen, monatlich einen zugegebenermaßen geringen Geldbetrag bar zur Deckung weiterer persönlicher Bedürfnisse.

Anrede,
in der gesetzlichen Aufzählung wird die Bargeldzahlung erst an letzter Stelle erwähnt. Der Grund dafür liegt darin, zu verhindern, dass durch Einreise und Aufenthalt hier über die Bargeldzahlungen der Kommunen letztendlich ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht und auf diesem Weg ein Anreiz dafür geschaffen wird, hier einzureisen und sich hier aufzuhalten.

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz das Ziel verfolgt, Ausländerinnen und Ausländern, die sich typischerweise nur vorübergehend und ohne Verfestigung ihres Aufenthaltsstatus hier aufhalten, keinen Anreiz für die Einreise oder einen weiteren Aufenthalt aus wirtschaftlichen Gründen zu bieten. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, dass der notwendige Lebensunterhalt vorrangig durch die Gewährung von Sachleistungen gesichert wird. Diese Zielsetzung gilt nach wie vor. Niedersachsen liegt also mit der Kombination von Wertgutscheinen und Bargeld im Rahmen dieser bundesrechtlichen Vorgabe.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, von dem bislang praktizierten Verfahren zu Gunsten einer Verwaltungsvereinfachung abzuweichen und das bisherige Verfahren so umzustellen, dass die Entscheidung darüber, ob die Leistungen in Form von Bargeld oder in Form von Wertgutscheinen gezahlt wird, in die Entscheidung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Kommunalverwaltungen zu stellen. Denn vor Ort kann am besten beurteilt werden, ob das Bargeld tatsächlich verantwortungsvoll zur Ernährung der Familie ausgegeben wird, oder ob die Kinder vernachlässigt werden, weil der Großteil des Geldes zur Finanzierung von Schlepperorganisationen gespendet wird. Wir sollten deshalb im Rahmen der Ausschussberatungen eine Anhörung, vielleicht auch schriftlich, durchführen, und uns über die Meinung der kommunalen Spitzenverbände, aber auch der Interessengruppen der Flüchtlinge zu diesem Thema informieren. Vielleicht gibt es ja tatsächlich Anhaltspunkte, die ein Abweichen von der bisherigen Wertgutschein-Praxis rechtfertigen.

Im übrigen denke ich, dass wir in dieser wichtigen Angelegenheit über kurz oder lang zu einer europaweit einheitlichen Lösung kommen sollten. Der Rat der europäischen Union hat erst am 27. Januar diesen Jahres eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten erlassen. Dort ist in Artikel 13 Absatz 5 ausdrücklich geregelt, dass die materiellen Aufnahmebedingungen in Form von Sachleistungen, Geldleistungen oder Gutscheinen oder einer Kombination dieser Leistungen gewährt werden können.

Also, meine Damen und Herren von den Grünen, vielleicht gelingt es Ihnen ja, uns in den Ausschussberatungen davon zu überzeugen, dass wir von der strengen Wertgutscheinvergabe abrücken können.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.