25.06.2004
Anrede,
die Hoffnung, dass es im zu erwartenden Zuwanderungsgesetz eine bundeseinheitliche generelle Altfallregelung geben wird, schwindet dahin. Denn die derzeit vorgesehene Härtefallregelung im Zuwanderungsgesetz ersetzt keine Bleiberechtsregelung.
Falls Sie, Herr IM, noch Chancen für eine Regelung im Zuwanderungsgesetz sehen, fordern wir Sie auf, sich dafür bis zuletzt einzusetzen und sich nicht der Mehrheit der unionsgeführten Ländern anzuschließen, die gegen eine bundeseinheitliche Lösung sind.
Andernfalls fordern wir die Niedersächsische Landesregierung auf, eine Niedersächsische Altfallregelung zu erlassen. Denn für die große Anzahl langjährig hier lebender Flüchtlinge ist eine klare Lösung erforderlich.
Die letzte Bleiberechtsregelung wurde in Niedersachsen 1999 beschlossen. Seitdem ist die Zahl der Krisenherde in der Welt nicht geringer geworden. Ökologische und ökonomische Katastrophen, Bürgerkriege und die dramatische Situation im Nahen Osten treiben Menschen aus ihren Heimatländern in die Flucht. Wer will es ihnen verdenken. Und die Länder der Völkergemeinschaft in denen es z.Zt. keine lebensbedrohenden Katastrophen gibt, sind verpflichtet, Flüchtlingen zu helfen.
Darum auch wir in der Bundesrepublik, wir in Niedersachsen.
Ein breites Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlings- und Menschenorganisationen, Kirchen und Gewerkschaften setzen sich z. Zt. mit einer Petition beim Niedersächsischen Landtag für ein Bleiberecht langjährig in Niedersachsen geduldeter Flüchtlinge ein.
Viele der hier lebenden Flüchtlinge sind 10 und mehr Jahre in Niedersachen, sind integriert, beherrschen die deutsche Sprache oft besser als die Heimatsprache ihrer Eltern und kennen deren Heimat nur aus Erzählungen.
Aber, diese so genannten geduldeten Menschen, unterliegen in Niedersachsen einem faktischen Arbeitsverbot.
Arbeit gehört zum Menschen wie beim Vogel das Fliegen, nimmt man ihm die Flügel, dann ist er kein Vogel mehr. Martin Luther
Aber wegen des so genannten Nachrangigkeitsprinzips erhalten sie auch bei Nachweis eines Arbeitsplatzes keine Arbeitserlaubnis. Und Jugendliche, die ein Ausbildungsangebot haben, können dies nicht annehmen, da ihnen die Arbeitserlaubnis verweigert wird.
Sie alle werden damit bewusst in den Bezug von Sozialhilfe gedrängt und das wiederum wirkt sich nachteilig auf ihre Aufenthaltsverfestigung aus.
Die jahrelange Verweigerung von Arbeit, die belastenden Lebensbedingungen unter denen geduldete Flüchtlinge und Asylsuchende, auch ihre Kinder, leben müssen, führen bei vielen zu Depressionen, Antriebslosigkeit, Resignation und Verlust des Selbstwertgefühls.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP,
ich glaube, dass Sie sich unserem Antrag anschließen werden. Denn auch Sie haben das Bild der Familie aus Sri Lanka vor Augen, deren Petition wir am 28.05.2004 hier im Landtag diskutiert haben und letztendlich negativ entschieden wurde. Hätte es da schon eine Altfallregelung gegeben, könnte diese Familie hier bleiben, denn sie hätte alle Kriterien einer Regelung erfüllt:
- langjähriger Aufenthalt in der BRD
- hier geborene und jetzt schulpflichtige Kinder
- keine Straffälligkeit
- Lebensunterhalt gesichert durch eigene Erwerbstätigkeit bzw. Sozialhilfebezug der nicht selbst zu verantworten ist, da keine Vermittlung in Erwerbstätigkeit möglich ist.
Ausnahmen müssen nur dann gemacht werden, wenn das Erwerbseinkommen nur deshalb nicht ausreicht und ergänzende Sozialhilfe gezahlt werden muss, wenn Kinder zu versorgen sind.
Die ist keine Besserstellung von Familien mit Kindern, sondern eine Gleichstellung mit kinderlosen Familien bzw. Einzelpersonen. Denn es ist unser aller moralische Pflicht, Kindern, egal aus welchem Land sie kommen, Lebenschancen zu geben.
Für eine Altfallregelung spricht auch, dass die Kommunen finanziell erheblich entlastet würden. Denn mit dem Erhalt der Aufenthaltsbefugnis ist ein Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsberechtigung verbunden.
Nachweislich können die meisten Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt ab diesem Zeitpunkt ohne Sozialhilfe bestreiten.
Der derzeitige Ist-Stand bedeutet eine jahrelange Alimentierung dieser Menschen.
Herr IM ich fordere Sie auf, uns die derzeitigen Kosten für diesen Personenkreis zu nennen. Dem gegenüber zu stellen wären die erwerbsfähigen Personen. Das würde den einen oder anderen Zweifler für eine Altfallregelung bestimmt überzeugen.
Ich hoffe auf eine konstruktive Zusammenarbeit im Innenausschuss. Als weiteren beratenden Ausschuss bitte ich zu benennen Recht und Verfassung sowie die Ausländerkommission