Jutta Rübke - Landtagsabgeordnete Startseite | Kontakt | RSS

Gemeindehaushaltsrecht/Gemeindewirtschaftsrecht

Schrift + -

Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen!


Das vorgelegte Gesetz hat 2 Schwerpunkte:
Gemeindehaushaltsrecht und Gemeindewirtschaftsrecht.

Zunächst zum Haushaltsrecht:

Bereits im Juni 2000 hat der damalige Innenminister Bartling das Modellprojekt bei der Stadt Uelzen initiiert. Zum September 2004 war die Anhörung abgeschlossen und im Februar 2005 wurde der Gesetzentwurf eingebracht. Heute sind wir fast 9 Monate weiter. Darum dachten wir, diesmal macht die Landesregierung nicht schnell, sondern gut! Gut deshalb, weil wir davon ausgegangen sind, in diesen 9 Monaten wird erst über die Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips in die Niedersächsische Verfassung entschieden. Aber weit gefehlt! Auch nach 1000 Tagen will das Land immer noch nicht bezahlen, was es bestellt hat. 10x100 Tage ist der Ministerpräsident wortbrüchig, denn Konnexität sollte nach 100 Tagen verankert sein. Vor Anker ist der Ministerpräsident gegangen, aber auch bei diesem Wahlversprechen ist er schiffbrüchig geworden. "Wer steuern will, braucht Sicht und einen Käpt`n der seine Versprechen einhält."
Denn das für die Einführung der Doppik den Kommunen Kosten entstehen, ist zweifelsfrei. Doppik ist keine Möglichkeit zum Gelddrucken, sondern erfordert zunächst Ausgaben, die sich aber auch lohnen werden.
Wieder einmal sagt die Landesregierung "Es wird nichts Neues gemacht, sondern nur vorhandenes verändert" Aber wenn die Umstellung den Kommunen keine Kosten verursacht, warum wird dann nicht zeitgleich auch beim Land Niedersachsen Doppik eingeführt? Denn was für die Kommunen gilt, muss auch für das Land gelten: Die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts können nicht mit den Methoden und Werkzeugen des 19. Jahrhunderts gemeistert werden.

Jede Kommune, jedes Land, aber auch der Bund brauchen eine leistungsfähige, durchschaubar agierende Verwaltung, die Rechenschaft über Quallität und Effizienz der erbrachten Dienste ablegen kann und muss.
Darum stimmt meine Fraktion diesem Teil des Gesetzes zu, damit es vorwärts geht in den Kommunen.

Nun zum Gemeindewirtschaftsrecht - rechtliches Wirtschaften der Gemeinden! Damit ist alles gesagt, denn das tun die Gemeinden, rechtlich/redlich wirtschaften.

Kommunale Eigengesellschaften, die es seit mehr als 100 Jahren gibt, haben die Versorgung mit Gas, Wasser, Energie, Strom und Müllbeseitigung eingeführt. Diese Eigengesellschaften werden an einer sehr losen Leine der jeweiligen Kommune geführt. Und nach Aussagen des Niedersächsischen Städtetages stellen Fälle, in denen kommunale Eigengesellschaften Leistungen anbieten, sie der Privatwirtschaft und dem Handel also Aufträge wegnehmen, in Niedersachsen kein Problem dar. Z.B. die Stromversorger, die einem sehr harten Wettbewerb ausgesetzt sind, sind noch immer diejenigen, die in großem Umfang Aufträge mit steigendem Volumen an die Privatwirtschaft erteilen.

Aber gerade dies soll es nach Willen der Mehrheitsfraktion nicht mehr geben. Denn durch die vorgesehene Verschärfung des § 108 wäre es den Kommunen nicht mehr möglich, wirtschaftliche Unternehmen zu gründen, da private Anbieter immer billigere, ich sage billig und nicht preiswert, Angebote unterbreiten können, z.B. dadurch, dass keine Tariflöhne gezahlt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Kommunen bei der Auswahl der geeignetsten Form zur Erfüllung öffentlicher Zwecke, einen Vorrang privater Dritter beachten sollen.
Wenn dieses Gesetz so verabschiedet wird – das hat Herr Professor Lennartz auch schon gesagt - ist dies das Aus für sinnvolle Public-Private-Partnership-Lösungen. Dann kann es Modelle wie die Wolfsburg AG, die maßgeblich zu einer Halbierung der Arbeitslosenzahlen in der Region beigetragen haben, nicht mehr geben. Ich glaube nicht, dass Ihnen dies, meine Damen und Herren der CDU, Herr Schnellecke honorieren wird.

Meine Hoffnung ist immer noch, dass Herr Althusmann seiner Fraktion raten wird, dieses Gesetz in letzter Minute so doch nicht zu verabschieden. Denn, wie sagte er doch in einem Presseartikel der HAZ vom 31.05.2005, "Wir fordern von den Kommunen, dass sie wirtschaftlich handeln, andererseits wollen wir das erschweren. Das geht so nicht." Eine gute und richtige Aussage, aber was ist davon geblieben?
Er und seine Fraktion wollen nur der FDP gehorchen und nicht dem massiven Widerstand der Kommunen gegen diese Gesetzesänderung Rechnung tragen.

Wie heißt es doch so schön im "Hamburger Morgenblatt" vom 19.10.05: "Die entsprechende Änderung des Gemeindewirtschaftsrecht hat die FDP dem großen Koalitionspartner CDU gestern regelrecht abgetrotzt." Ja, meine Damen und Herren von der FDP "abgetrotzt". Dies ist frühkindliches Verhalten: Haben Sie denn keine gute Kita besucht?
Kurzfristig, ohne Anhörung, sozusagen auf kaltem Wege, ist aus der NGO das Widerspruchsverfahren gestrichen worden. Durch diese Gesetzesänderung räumen die Mehrheitsfraktionen ein, dass es doch absolut rechtswidrig war, den bewussten Verzicht auf Rechtsmittelbelehrung zu dulden. Schon in der letzten Plenarsitzung hat meine Fraktion gefordert, gegen diese Praxis, wie etwa in Braunschweig geschehen, mit den Mitteln der Kommunalaufsicht einzuschreiten. Aber statt einzugestehen, dass die Landesregierung hier etwas falsch gemacht hat, wird jetzt gleich das ganze Verfahren gestrichen. Ist das auch die neue Freiheit der FDP, dass den Bürgerinnen und Bürgern nicht einmal mehr mitgeteilt wird, wie und wo sie Rechtsschutz gegen kommunale Abgabenbescheide bekommen können.

Geändert werden soll auch § 94. Kassenkredite sollen zukünftig nicht mehr genehmigt werden. Und die Begründung dafür ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Kommunalpolitikers. Das Innenministerium meint nämlich, dass die überschießenden Kassenkredite das Ergebnis einer erfolglosen Haushaltskonsolidierung seien. Dies zu sagen nach 15-jähriger erfolgreicher Verwaltungsmodernisierung der Kommunen, aber gleichzeitiger Entziehung der Finanzbasis durch die Länder, ist blanker Hohn.

Nach wie vor ist die Genehmigung für die Banken ein erforderlicher Beleg, dass das Land in einer Gewährträgerhaftung für die Kredite notfalls in Anspruch genommen werden könnte.

Ist das die neue Freiheit für Kommunen, von der die FDP immer spricht? Ich sage, das ist verantwortungslos.
Aus all den genannten Gründen stimmt meine Fraktion dem Gesetz insgesamt nicht zu.