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Humanitäre Altfallregelung II

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17.11.2005


Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren! Sehr geehrte Damen! Der Ministerpräsident ist leider nicht anwesend.
Trotzdem zitiere ich ein Wort von ihm: Wir sollten mehr auf die Kirchen hören.

Dies sagte Ministerpräsident Wulff in Gegenwart des Landesbischofs im Dom zu Braunschweig. Einen besseren Tag als den heutigen Buß- und Bettag konnte das Parlament für diese Anträge gar nicht finden: morgens Gottesdienst, am Abend das umsetzen und beschließen, was man morgens versprochen hat - „Dein Reich komme, dein Wille geschehe, ... so auch auf Erden“.
Dies beinhaltet, dass wir, die wir an der Macht sind und Macht haben, „auf Erden“ das umsetzen, was wir sonntags in der Kirche hören; es „geschehe“, dass alle Menschen Schutz und Hilfe bekommen, wenn sie es nötig haben. Meine Herren, meine Damen von der CDU, daran werden Sie wohl nicht zweifeln.

Also zugestimmt! Anderenfalls bekäme ich den Eindruck, dort gehe es um Sonntagsreden, hier um die Wirklichkeit.
Als wir im Innenausschuss zu den Themen humanitäre Altfallregelung und Einrichtung einer Härtefallkommission eine Anhörung u. a. der Kirchen und Glaubensgemeinschaften, der Wohlfahrtsverbände und Selbstorganisationen der Betroffenen, der Kommunen sowie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen beantragt haben, wollten Sie auf niemanden hören, schon gar nicht auf das Wort der Kirchen. Die von Ihnen abgelehnte Anhörung haben wir als SPD-Fraktion gemeinsam mit den Grünen durchgeführt. Sie zeigte auf, warum Sie nicht auf die Kirchen hören wollen. Diese sind wie alle anderen genannten Organisationen nämlich eindeutig der Auffassung: Wir brauchen nicht nur eine Härtefallkommission, sondern zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Kompromisses zum Zuwanderungsgesetz auch noch einmal - wie zu Zeiten der SPD-geführten Landesregierung - eine eindeutige humanitäre Altfallregelung.

Herr Innenminister, mit unserem Entschließungsantrag fordern wir Sie noch einmal auf, auf der Innenministerkonferenz einen Vorstoß für eine bundeseinheitliche Altfallregelung zu unternehmen. Mittlerweile erhalten wir niedersächsischen Sozialdemokraten und -demokratinnen kräftige Unterstützung aus der Mitte des Bundestages in Berlin. So hat auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion in der vorigen Woche ein derartiges Bleiberecht gefordert; genau wie die Grünen, aber auch wie viele CDU-Politiker - ich nenne beispielhaft nur Rita Süßmuth oder Christian Schwarz-Schilling.

Heute, am Buß- und Bettag, habe ich um 14.50 Uhr fast so etwas erfahren wie Heilig Abend, falls ich da noch etwas geschenkt bekomme. Heute um 14.50 Uhr kam eine Presseerklärung der FDP-Bundestagsfraktion. Ich lese jetzt ab, damit ich bloß nichts Verkehrtes sage:
„Zur morgigen Innenministerkonferenz erklären die FDP-Bundestagsabgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Rainer Funke und Max Stadler:“
„Wir fordern die Innenminister auf, eine Bleiberechtsregelung für langjährige geduldete Ausländer zu vereinbaren.“
Ich zitiere weiter - die FDP-Fraktion hört wenigstens zu; die CDU-Fraktion interessiert sich dafür aber im Moment offensichtlich nicht -:
„Eine solche Regelung soll selbstverständlich nicht diejenigen umfassen, die durch Verletzung von Mitwirkungspflichten wie etwa Vernichtung von Ausweisen und Reisepässen ihre Rückführung in das Heimatland hinausgezögert haben. Aber es gibt viele Fälle des langjährigen legalen Aufenthaltes in Deutschland, bei denen eine jetzige Abschiebung die erreichte Integration zerstören würde. Auch in der breiten Bevölkerung versteht niemand, warum Familien, die zehn Jahre und länger in Deutschland leben, deren Kinder hier geboren wurden und hier aufgewachsen sind, trotz Arbeitsplatzes und bester Integration Deutschland verlassen sollen. Wir fordern die Innenminister auf, den Gesichtspunkt der Integration und Humanität in den Mittelpunkt ihrer Beratungen zu stellen. Dazu gehört dann aber auch eine vernünftige ‚Altfallregelung‚.“

Ich zitiere weiter:
„Wir schließen uns dem Appell von Bundesminister a. D. Dr. Christian Schwarz-Schilling an, der die Innenminister des Bundes und der Länder gemahnt hat, endlich einen Schlussstrich unter die vielen tragischen Flüchtlingsschicksale zu ziehen. Für viele langjährig Geduldete wäre die Abschiebung nach Auffassung von Christian Schwarz-Schilling eine zweite Vertreibung. Insbesondere sei es widersinnig, Kinder, die in Deutschland aufgewachsen seien, in ein fremdes Herkunftsland auszuweisen.“
Herr Minister Schünemann, ich glaube, Sie sind morgen in guter Gesellschaft. Die FDP schließt sich dem an, was Sie in Ihrem Herzen bis morgen vielleicht noch bewegen werden. Die CDU wird auch zitiert. Was kann einem da besseres passieren? Unabhängig von einer Altfallregelung bietet Ihnen das Zuwanderungsgesetz neue Möglichkeiten, Bleiberechte auch als Weisung gegenüber den Ausländerbehörden durchzusetzen. Machen Sie in den notwendigen und geeigneten Fällen davon Gebrauch.
Weiterhin fordern wir ausdrücklich die Einrichtung einer Härtefallkommission. Da Sie den Antrag der Fraktion der Grünen ablehnen, haben wir Ihnen einen Kompromiss angeboten, der zwischen Ihren beiden Positionen liegt. Diesen Kompromiss haben wir heute als Änderungsantrag vorgelegt. Die Koalition will allein den Petitionsausschuss zuständig machen. Wir meinen, die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Gruppen in dieser für die Betroffenen schicksalhaften Frage ist unverzichtbar.

Diejenigen, die die größten Integrationserfahrungen haben - die Kirchen und Wohlfahrtsverbände, die Selbstorganisationen der Betroffenen, diejenigen, die als Ausländerbehörden Verantwortung tragen oder Kostenträger sind, Land und Kommunen, aber auch die Sozialpartner wie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen -, gehören zwingend beteiligt.

Meine Damen und Herren, auf den fachkundigen Rat dieser Institutionen dürfen wir als Land nicht verzichten. Andere Länder machen von dieser Option des Zuwanderungsgesetzes inzwischen selbstverständlich Gebrauch. Wir wollen, dass ein Drittel der Mitglieder des Petitionsausschusses eine Härtefallkommission zur Erarbeitung einer Empfehlung anrufen kann. Hören Sie wirklich auf die Kirchen, und halten Sie dort nicht nur Sonntagsreden.

Herr Biallas, diese Aufforderung richte ich ganz besonders an Sie, auch wenn Sie nicht mehr jeden Sonntag predigen. Das ist ja auch ganz schön.
Stimmen Sie unserem Änderungsantrag als vernünftigem Kompromiss zwischen den bisherigen Positionen der Koalition und der Grünen zu, und lassen Sie uns auch gemeinsam ein Zeichen für ein humanitäres Bleiberecht für langjährig hier lebende Flüchtlingsfamilien setzen!
In diesem Zusammenhang noch ein Wort zum Antrag der Fraktion der Grünen betreffend ein Bleiberecht für Kosovaren. Nur im Rahmen einer Altfallregelung oder von Härtefallentscheidungen kann die Problematik unseres Erachtens aufgegriffen werden. Der Grundsatz, dass Bürgerkriegsflüchtlinge nach Wegfall des Aufnahme- oder Fluchtgrundes und soweit keine Abschiebehindernisse mehr bestehen, in ihrem Heimatland am Wiederaufbau mitwirken müssen, rechtfertigt keine Pauschalregelung. Im Einzelfall oder für bestimmte Gruppen sehen wir jedoch Handlungsbedarf und -möglichkeiten im Rahmen der von uns gestellten Anträge. Ich bitte Sie herzlich, den Anträgen zuzustimmen.

Vielen Dank fĂĽr Ihre Aufmerksamkeit.