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Entwurf eines Gesetzes zur Neureglung der überörtlichen Kommunalprüfung

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16. Dezember 2004:

Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Nach Auflösung der Bezirksregierungen muss nun die überörtliche Kommunalprüfung neu organisiert werden. Die Kommunalprüfungsanstalt ist daher die Konsequenz aus der Abschaffung der Bezirksregierungen. Ab dem 1. Januar 2005 soll die Kommunalprüfungsanstalt in der Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig errichtet werden. Ich erspare Ihnen, aber auch mir aufgrund der noch vor uns liegenden Tagesordnung, auf nähere Einzelheiten des Gesetzentwurfes einzugehen, und beschränke mich, Ihr Einverständnis voraussetzend, auf unsere Kritikpunkte.

Nun gehen Sie, meine Herren und Damen von der CDU und der FDP, mit der Einrichtung dieser Kommunalprüfungsanstalt Ihren Weg der Verwaltungsreform, den ich und meine Fraktion und mit uns viele Verwaltungsfachleute nach wie vor für falsch halten, zwar weiter, aber Ihnen, meine Herren und meine Damen, geht so allmählich die Luft aus.
Ich möchte Ihnen das an einigen Punkten auch verdeutlichen:
Es waren die kommunalen Spitzenverbände, die Sie erst davon überzeugen mussten, dass die
überörtliche Kommunalprüfung eine verfassungsrechtlich verankerte staatliche Aufgabe ist und somit das Land die damit verbundenen Kosten in voller Höhe zu tragen hat. Hier liegt bereits Ihr erster Schwachpunkt. Mit einer völlig unzureichenden Finanz- und Personalausstattung Sie haben den Landeszuschuss von 1,36 auf 1,31 Millionen Euro gedrückt, weil die Versorgungsleistungen und d ie Beihilfeleistungen vom Land übernommen und erbracht werden laufen Sie Gefahr, dass die Kommunalprüfungsanstalt den Anforderungen überhaupt nicht gerecht werden kann. In Ihrer Begründung zum ersten Gesetzentwurf heißt es unter 2 a beim Leitgedanken:
„Das derzeitige Finanzvolumen, das vom Land zur Aufgabenwahrnehmung eingesetzt wird, bildet die absolute
Obergrenze für die zukünftige Aufgabenerfüllung. Eine Kostenreduzierung muss in jedem Fall mittel- und langfristig erreicht werden.“
Meine Herren, meine Damen, da drängt sich doch die Frage auf: Wie soll das funktionieren, wenn ab 2008 auch die übrigen kreisangehörigen Gemeinden dazukommen? Ihre Annahme, dass es nach Ausweitung der Zuständigkeit auf sämtliche Kommunen mittelfristig durch die zentrale Aufgabenwahrnehmung zu Synergieeffekten kommen wird und damit zu Möglichkeiten, Personal von jetzt 26 auf dann noch 14 Stellen einzusparen, halte ich, gelinde gesagt, für gewagt.

Meine Herren, meine Damen, ich weise Sie auf einen nach unserer Auffassung weiteren Schwachpunkt hin. Sie haben für die Kommunalprüfungsanstalt die Form Anstalt des öffentlichen Rechts gewählt, wohl auch deshalb, weil diese Organisationsform ein hohes Maß an wirtschaftlicher und rechtlicher Selbstständigkeit bietet und wegen Ihrer Unabhängigkeit für Prüfungstätigkeiten besonders geeignet ist. Dann aber, bei den Organen der Kommunalprüfungsanstalt, insbesondere bei der Stellung der Präsidentin bzw. des Präsidenten und dem Verwaltungsrat, brechen Sie diesen eigenständigen Charakter, diese Unabhängigkeit der Einrichtung. Denn Dienstvorgesetzter der Präsidentin oder des Präsidenten ist der Verwaltungsrat, und im Verwaltungsrat dominiert die kommunale Seite. Ein Widerspruch in sich!

Dann, meine Damen und Herren, die Frage der Qualifikation für das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin, des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin. Es muss die durch die Prüfung erworbene Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder zum Richteramt vorliegen.
Auf eine von Ihnen selbst formulierte langjährige und vielseitige Berufserfahrung wird nun allerdings vonseiten der CDU- und FDP-Fraktion verzichtet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Meine Herren und meine Damen, meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf auch deshalb nicht zustimmen, weil Sie im Rahmen der Kommunalaufsicht und der kommunalen Prüfung zu doppelgleisigen Strukturen kommen. Sie rühmen sich doch so gern damit, wie mutig Sie doch seien.
Aber hier geht Ihnen wohl nicht nur die Puste aus. - Danke schön fürs Zuhören.