Modell-Kommunen-Gesetz 07.12.2005
Anrede,
wenn es darum geht, unsachgemäße Ausdehnung von Bürokratie abzubauen sowie immer komplizierter und ineffizienter werdende Arbeitsabläufe im öffentlichen Dienst zu deregulieren, haben wir in diesem Haus eine parteiübergreifende Zustimmung.
Auch, wenn es darum geht, Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Kommune zu schaffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird in einem kleinen Rahmen ein Beitrag hierfür geleistet. Darum stimmen wir in einzelnen Punkten der Vorlage auch zu.
Allerdings ist uns durch die Anhörung, besonders durch die Stellungnahme der Spitzenverbände, deutlicher geworden, dass die vorgesehene 3 –jährige Erprobungsfrist zu kurz für eine ernsthafte Erprobung und Überprüfung, wodurch auch nur eine begrenzt wissenschaftlich fundierte Bewertung erfolgen könnte. Eine 5-jährige Modellphase halten wir darum für gerechtfertigt.
Um dem Gesetz in seiner Gesamtheit aber zu zustimmen, fordern wir die Mehrheitsfraktionen auf, streichen Sie die §§ 3 Nr.1 und 4 Nr. 2.
Oder, deutlicher gesagt, damit es keine Missverständnisse gibt:" Hände weg vom Niedersächsischen. Personalvertretungsgesetz und dem Kindertagesstättengesetz."
Als die Fraktionen von CDU und FDP diesen Gesetzentwurf im Juni d. J. eingebracht haben, habe ich bereits einige kritische Bemerkungen zu Form und Sprache der Vorlage gemacht, werde ich jetzt nicht wiederholen. Dank des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sind diese unkorrekten, ja teilweise von jeder Sachkenntnis getrübten Fachlichkeit und Begrifflichkeit in der Vorlage beseitigt worden. Herzlichen Dank!
Mit diesem Gesetz wollen sie die Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume erproben. Da habe ich lange überlegen müssen, wenn auf der einen Seite erzwingbare Mitbestimmungsrechte wegfallen - wird dadurch der kommunale Handlungsspielraum erweitert?
Eine Antwort habe ich weder von der CDU, FDP noch von den angehörten Spitzenverbänden bekommen. Aber an anderer Stelle eine bemerkenswerte Feststellung erhalten. Das Nds. PersVG gibt es seit April 1994. Aber erst jetzt stellt der Landrat des Kreises Emsland fest, dass die Mitglieder seines Kreisausschusses überfordert wären, die Bildung einer Einigungsstelle nachzuvollziehen bzw. in solch einer Einigungsstelle ein Mandat zu übernehmen.
Na, was ist das für ein Vertrauenskompetenzbeweis eines hauptamtlichen Landrates gegenüber den ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten?
Beteiligungsrechte der Beschäftigten, ich zitiere das Bundesverfassungsgericht:" …sind ein wichtiges Mittel zur Wahrnehmung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentwicklung in der Dienststelle. Sie wurzeln im Sozialstaatsgedanken und gehen auf Vorstellungen zurück, die auch den Grundrechtsverbürgungen der Art. 1, 2 und 5 Abs. 1 Grundgesetz zugrunde liegen.
Aber mit dem GG nehmen Sie es ja nicht so genau. Oder warum folgen Sie nicht den Anmerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Ich zitiere: " Der Gesetzentwurf schafft in verschiedener Hinsicht unterschiedliches Recht für Bürger, die innerhalb der Modellkommunen leben und Bürger, die außerhalb dieser Kommunen leben. Beispielsweise gelten für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die nicht in den Modelkommunen beschäftigt sind, weitergehende Beteiligungsrechte des Personalrates, als für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die in den Modellkommunen beschäftigt sind. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf auch Vorschriften, die zu einer Ungleichbehandlung von Bürgern führen, die zugleich ihr Freiheitsrecht wahrnehmen wollen." Zitatende.
Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz ist und war ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zur Modernisierung besonders der Kommunalverwaltungen; denn ohne eine ausgewogene Partnerschaft zwischen Dienststelle und Beschäftigten wäre dieses Ziel nicht erreicht worden. Es hat wesentlich das Vertrauen zwischen Beschäftigten zu ihrem Arbeitgeber/ Dienstherren verbessert. Eine bürgerorientierte Verwaltung kann nur dann effektiv arbeiten, wenn die Beschäftigten mit in die Verantwortung genommen werden, das aber geht nur, wenn sie mitbestimmen und Mitstreiten können. Das heißt, Mitbestimmung bedeutet auch immer eine Verbesserung des Arbeitsklimas und der Motivation.
Wenn Personalräte nicht bestimmt hätten, nicht angeregt, nicht nach vorne gebracht, dann würde in den kommunalen "Amtsstuben" immer noch der "Amtsschimmel" wiehern.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, in den Modellkommunen die räumlichen Mindeststandards für die Betriebserlaubnis von Kindertagesstätten weitestgehend aufzuheben.
Bringen Sie, meine Herren der CDU, jetzt nicht, wie schon des Öfteren geschehen, das Beispiel: 2 cm Putz von den Wänden klopfen, damit die Raumgröße stimmt. An den Haaren herbeigezogen und entbehrt jeder Grundlage.
Sie wollen dringend nötige bauliche Standards abschaffen und wundern sich, dass Eltern dagegen Sturm laufen.
Obwohl Herr Beckedorf – Abteilungsleiter im Innenministerium – in einem Interview der "Elbe-Jeetzel-Zeitung" vom 03.12.2005 zum Thema Modellregionen-Gesetz (so steht es hier, gemeint ist aber das Modellkommunen-Gesetz) zu bedenken gibt, ich zitiere:"…das die Entscheidungen der Politiker darüber, materielle und qualitative Anforderungen an öffentliche Einrichtungen zu senken, auf Widerstand in der betroffenen Bevölkerung stoßen könne."
Auf der einen Seite erlässt Herr Busemann einen "Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich", initiiert das Projekt " Bewegter Kindergarten" und lässt eine "Fitnisslandkarte" erstellen und erzählt dem Innenministerium nicht, dass auch räumliche Standards für die inhaltliche Arbeit und Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für Kinder in Kindertagesstätten nötig sind.
Nach allgemeiner anerkannter Auffassung gibt es drei Kernbereiche pädagogischer Mindststandards für Kindertagesstätten: Personalschlüssel, Gruppengröße und Raumgröße. Aber dies ist Ihnen sicherlich bekannt, Sie ignorieren es nur!
Es geht nicht darum, dass überflüssige bauliche Standards gelockert werden sollen (dies ist längst geschehen) sondern Sie wollen in einem Kernbereich der pädagogischen Standards eingreifen – und da machen wir nicht mit! Sonntags plädieren für mehr Bewegung und sportliche Aktivitäten auch für unsere Kleinsten und montags in räumlich beengte Räume schicken!
Ich wiederhole: streichen Sie die §§ 3 Nr. 1 und 4 Nr. 2 des Gesetzes und meine Fraktion würde dann der Vorlage zustimmen.