Jutta Rübke (SPD):
Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Die Anwesenheit der Abgeordneten im Plenum zeigt: Beamte, na ja, sonnabendabends werden am Stammtisch Witze über sie gemacht, und montags wird nach einem öffentlichen Dienst gerufen, der funktionieren muss.
(Zuruf von Hans-Christian Biallas [CDU])
Ich meine das parteiübergreifend, Herr Biallas. Das habe ich auch so gesagt.
(Beifall bei der LINKEN - Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Wir sind da!)
Aber Sie sind ja da. Insofern kann jetzt gar nichts schiefgehen.
Meine Herren, meine Damen, allein die Überschrift ist Programm: Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts. Das niedersächsische Beamtenrecht zu modernisieren, wird mit diesem Gesetz auf die Schiene gebracht. Aber es werden noch weitere Waggons folgen müssen. Durch die Föderalismusreform I sind die Kompetenzen im öffentlichen Dienstrecht zwischen Bund und Ländern grundlegend neu geordnet worden. Regelungen zu Statusangelegenheiten liegen als konkurrierende Gesetzgebung beim Bund. Für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht sind die Länder zuständig. Dass sich die norddeutschen Länder zu diesem ergänzenden Landesbeamtengesetz zusammengeschlossen haben darauf hat Herr Wiese schon hingewiesen , um damit eine dienstherrenübergreifende Mobilität zu sichern und Wettbewerbsrennen zu vermeiden, ist erwähnenswert und ein richtiger Schritt.
(Beifall bei der SPD Christian Dürr [FDP]: Sehr richtig!)
Die bisherigen vier Laufbahngruppen wurden in zwei Gruppen neu geordnet. Dadurch ist eine größere Durchlässigkeit der unteren und mittleren Gruppen gegeben. Meine Herren, meine Damen, dies kann nur ein erster Schritt sein. Mittelfristig ist eine Laufbahngruppe, so wie in Bayern vorgesehen, einzurichten.
Dass die Mindestaltersgrenze von 27 Jahren wegfällt, ist richtig. Die allgemeine Probezeit von drei Jahren ist unseres Erachtens hingegen zu lang. Zwei bzw. zweieinhalb Jahre wären ausreichend.
An dieser Stelle sei mir ein kleiner Seitenhieb erlaubt: Bei der nächsten Änderung des Gesetzes wäre mir eine neue Überschrift des § 49 sehr wichtig. Sie lautet jetzt „Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken“. Dies sollte meiner Meinung nach um den Klammerzusatz „Ausnahme: einmal China hin und zurück“ ergänzt werden.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei der LINKEN Dr. Bernd Althusmann [CDU] zur SPD : Einmal Wien hin und zurück! Herr Schröder! Soll ich das mal rausholen?)
Besonders freue ich mich über die Regelungen für familienfreundlichere Arbeits- und Beurlaubungszeiten sowie darüber, dass es nun möglich ist, unterhälftige Teilzeitbeschäftigung zu gewähren. Damit steigt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes insbesondere für Frauen.
Wir begrüßen ausdrücklich die Schaffung von Flexibilisierungsmöglichkeiten dort, wo sie Menschen unterstützen, Arbeit, Familie und Freizeit individuell zu gestalten. Eine solche Möglichkeit wäre auch eine unbefristete Altersteilzeitregelung. Zurzeit ist Altersteilzeit nur noch bis zum Ende dieses Jahres möglich. Da ein Hinausschieben der Altersgrenze um bis zu drei Jahre gestattet werden kann, wäre es mehr als recht und billig, auch weiterhin Altersteilzeit zu gewähren. In der Ihnen vorliegenden Drucksache 655 liefert die Landesregierung selbst dazu die Begründung. Ich zitiere:
„Die Altersgrenze ist im Übrigen auch deshalb möglichst flexibel auszuge¬stalten, um den Beamten und Beamtinnen hierbei individuelle Freiräume zur persönlichen Lebensgestaltung zu geben.“
Daher müssten meines Erachtens nicht nur flexible Altersgrenzen, sondern auch Altersteilzeit möglich sein.
(Beifall bei der SPD)
Dass die Landesregierung dort Fantasie hat, wo es in ihren Planungen vonnöten ist aber wirklich nur dort , hat sie bewiesen. Mit der Einrichtung des neuen Amtes „Leiter des Bereiches Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich“ und dessen Unterbringung in der Besoldungsordnung B ist sie wieder einmal den Beweis angetreten: Wer der Landesregierung zu unbequem wird, dem wird quasi über Nacht eine Sonderbehandlung verordnet.
Ich komme zum Beginn meiner Rede zurück: Dieses Gesetz ist der Anfang. Es gibt dem öffentlichen Dienst die Möglichkeit, mit der Beamtenschaft zeitgemäßer und etwas mehr auf Augenhöhe zu verhandeln. Daher wird meine Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Dazu beigetragen haben die gute Unterstützung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie einige Beamte des Innenministeriums, denen ich herzlich für ihre Arbeit danke.
(Beifall bei der SPD)
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
(Beifall bei der SPD)